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Die Parzelle des Anwesens lag ursprünglich in einer Stichstraße, die an der Stadtmauer endete, an der südlichen Grenze sind noch Reste der Stadtmauer sichtbar.
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude auf verputztem Sockel aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle und Diagonalstreben. Das Erdgeschoss giebelseitig massiv unterfahren. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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