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Auf großer Parzelle an der Ecke Lindenplatz / Poststraße Hofanlage von 1815 mit Wohnhaus, Altenteiler, Nebengebäuden und Sandsteineinfriedung. Wohnhaus in einfachem Fachwerk ursprünglich eingeschossig unter Krüppelwalmdach, später Eckbereich giebelständig zur Lindenstraße aufgestockt.
Qualitätvolle Sandsteinpfosten als Toreinfahrt, Schaft gebändert, am kapitellartigen Abschluss umlaufende Wellenlinie. Die große Hofanlage prägt mit ihren Fachwerkhäusern den gesamten Lindenplatz nachhaltig und ist daher aus städtebaulichen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |