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Zwei traufständige, dreiachsige Wohnhäuser aus dem 18. Jahrhundert durch großes, gemeinsames Satteldach mit Aufschiebling und überdimensioniertes Zwerchhaus in modernen Fachwerkformen optisch zusammengezogen.
Unter dem Putz der beiden schmalen Häuser ist im ersten Obergeschoss ungestörtes, einfaches Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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