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Zweiachsiges Fachwerkhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in markanter Ecklage. Auf ehemaligem Stallkeller zwei Geschosse in einfachem Sichtfachwerk mit profilierten Schwellen., Hauseingang über einhüftige Außentreppe mit integriertem Kellerhals im ersten Fachwerkgeschoss. Das Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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