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Schmales, traufständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit zwei Fachwerkgeschossen und seitlichem Altan auf halbhohem Keller. Im ersten Obergeschoss halbe Mannfigur, in den Brüstungsfeldern Raute mit eingeschriebenem Andreaskreuz und gekreuztes Schild, an beiden Hausteilen eine profilierte Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |