Bachstraße
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Main-Kinzig-Kreis
Wächtersbach
  • Bachstraße
  • Schwarzgasse 13
  • Kirchgasse
  • Hippegasse 6
  • Hippegasse 5
  • Hippegasse
  • Herzgrabenstraße 56
  • Herzgrabenstraße
  • Forsthof 7
  • Bachstraße 5
  • Bachstraße 21
Stadtmauer, Tore, Wall und Graben
Flur: 5
Flurstück: 110, 111, 112/1, 145, 147, 150, 30/2, 30/3, 75, 95, 96, 98

Zum Schutz der 1404 zur Stadt erhobenen Siedlung wurde im 15. und 16. Jahrhundert in mehreren Bauabschnitten eine Stadtmauer mit drei Toren, Wall und Graben errichtet. Im Nordosten schützte die Burg mit ihren Gräben die Stadt. Der erste mit Zaun, Wall und Graben befestigte Bereich zwischen Schlosspark, Bachgasse, dem unteren Abschnitt der Obertorstraße und Schlossgasse ist im Stadtgrundriss am halbrunden Verlauf der Straßen ablesbar. Bis zu seiner Verrohrung im Jahr 1834 lief der Bach noch offen in der Bachgasse. Nachdem Diether von Isenburg ganz Wächtersbach in Besitz hatte, konnte er die gesamte Stadt ummauern. Der Mauerring verlief jetzt vom Obertor nach Westen bis zum Rudelbach, dann südwärts entlang des Herzgrabens, bezog die Kirche mit ein und zog wieder nach Osten bis zur Bachstr. 1 / Untertor 12. Nach dem Dreißigjährigen Krieg stieg die Bevölkerungszahl stark an, der Siedlungsraum innerhalb der Stadt wurde zu eng und außerhalb des Untertores entstand die sogenannte Vorstadt. Diese Entwicklung führte zu einer Erweiterung des Mauerberings und der Verlegung des Untertores nach Südosten. Der Mauerbering bezog nun den Hof der Familie von Küchenmeister, die Untermühle und weitere freie Grundstücke mit ein. Das alte Untertor hieß nun "Untermitteltor" und wurde 1694 als Gefängnis genutzt. 1725 war das Gefängnis im Oberturm neben dem Obertor, das Mittlere Tor wurde nach 1757 abgebrochen. 1818 wurde auch das Untertor abgebrochen, um einer neuerlichen Stadterweiterung Platz zu machen. Nachdem alles Verwertbare hin bis zur Wetterfahne und dem Uhrblatt versteigert werden konnte, kostete der Abbruch noch 55 Gulden. Der Nachtwächter Jakob Rinken zog in das Backhaus und Adam Weber kaufte das Wachthaus für 380 Gulden. Das Obertor wurde erst 1855 abgebrochen, nachdem das neue Gerichtsgebäude mit Gefängnis in der Bahnhofstraße fertiggestellt war. Der Befestigungsring ist noch mit zwei Halbschalentürmen in zahlreichen Abschnitten erhalten. Entlang des Herzgrabens wurden die Häuser im 18. Jahrhundert auf die Stadtmauer gesetzt und nutzten diese als Rückwand. Einige Mauerabschnitte wurden später in den zugehörigen Gärten abgebrochen, aber weite Teile der Stadtmauer blieben in die Häuser integriert sichtbar. Im Bereich Stadtschule / Kirche dient die teilweise abgetragene Mauer samt Stumpf eines Schalenturm als Friedhofsmauer. Nach einer kurzen Unterbrechung wird sie dann wieder im Assmusgarten mit dem Halbschalenturm Betzenloch als Rückwand der Häuser Bachstraße 1-9 sichtbar.

Aus historischen und städtebaulichen Gründen sind alle Abschnitte und Türme der Stadtbefestigung geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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