Am Wendelinusbrunnen 2
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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Am Wendelinusbrunnen 2
Ehemals Wirtshaus ''Zum goldenen Rad''
Flur: 5
Flurstück: 73

Mit den ersten Häusern außerhalb der Stadtmauer entstand um 1500 an dieser Stelle ein Vorgängerbau. Dieses Gebäude wurde im Jahre 1636 zerstört. An seiner Stelle errichtete die Familie von Forstmeister 1655 das heutige Haus. 1768 erwarb es die Familie von Scheidemantel, 1806 erteilte Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg die Schildgerechtigkeit "Zum goldenen Rad“ dem Orber Bürger Philipp Reuß. Winkelförmiger, zweigeschossiger Fachwerkbau. Drei Seiten des Hauptbaus auf Sandsteinsockel, die Ostseite des Erdgeschosses massiv mit eingemauertem Mainzer Grenzstein und profilierten Fenstergewänden, im Dachgeschoss Zwerchhaus unter vorkragendem Satteldach. Der Fachwerkanbau an der Westseite auf massivem Erdgeschoss mit niedrigerem Satteldach. 1975-1977 wurde das Anwesen grundlegend saniert. 


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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