Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kurmainz kaufte 1621 den umfriedeten Burgbezirk mit dem ehemaligen Wohnbau der Familie von Milchling und der Burgmühle. Der leerstehende Wohnbau diente als Fruchtspeicher. Daran südwestlich rechtwinklig anschließend wurde eine neue Scheune errichtet. Der zweigeschossige Scheunenbau aus Sandstein mit Eckquaderung, zwei großen, rundbogigen Toren und Fensterreihung im Obergeschoss unter einem aufgeschobenen Satteldach dient nach einer grundlegenden Sanierung heute als "Haus des Gastes“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |