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Zweistöckiges Fachwerkhaus auf massivem Erdgeschoss, Satteldach mit kleinem Aufschiebling und nachträglich eingebauter Schleppgaube. Der schlichte Fachwerkrähmbau ist zwar inschriftlich am Sockel auf 1606 datiert, das Fachwerk dürfte aber erst aus dem 18. Jahrhundert stammen. Steinmetzarbeit am Eingangstürpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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