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Das best erhaltene Wohnstallhaus der Siedlung. Das für die bayerische Zeit typische Sandsteinmaterial wurde nur an einer Seite verputzt. Da sämtliche Häuser im Erdgeschoss statt der von Heider 1852 gezeichneten kleinen Stallfenster im Erdgeschoss die gleichen Fenster wie im Obergeschoss aufweisen, scheinen diese Fenster im Rahmen einer späteren einheitlichen Umbaumaßnahme eingesetzt zu sein. Die fehlenden Klappläden im Obergeschoss und dem Dachgeschoss beeinträchtigen leider das Bild. Das Haus zeigt ein nahezu unverfälschtes Bild der Siedlungsbauten von 1845 und ist aus sozialgeschichtlichen Gründen sehr wichtig für Bad Orb.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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