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Dreiachsiges Sandsteinwohnhaus um 1860. Im Erdgeschoss wurde 1954 der straßenseitige große Stall in einen Futter- und einen Waschraum unterteilt, später zu einem Laden umgebaut. Im Obergeschoss und Giebel sind alte Klappläden erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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