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Giebelständiges Doppelwohnhaus auf einem terrassenartig vorgezogenem hohen Kellergeschoss aus Sandstein. Die südliche Haushälfte 1731 als schmales Wohnhaus mit leicht überkragendem Obergeschoss auf profilierter Rähm entstanden, 1743 das nördliche Gebäude in schlichtem Fachwerk angebaut. Baugeschichte aufgrund der Asymmetrie des Hauses durch Fehlen einer Mittelachse und unterschiedlichen Fenstergrößen deutlich ablesbar. Die Berichte der bayerischen Regierungsbeamten über die unvorstellbaren Wohnverhältnisse und die ineinander verschachtelten Wohnhäuser in Orb werden hier sichtbar dokumentiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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