Jahnstraße 22
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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Jahnstraße 22
Flur: 6
Flurstück: 130

Zweigeschossiger, dreiachsiger Villenbau nach Plänen von Rudolf Breuer 1927 für August Geiss als Pensionshaus gebaut. Unter den phantasievollen Bauten Breuers ein besonders ungewöhnliches Objekt, sowohl von der fünfeckigen Grundrisskonzeption als auch von der Dachgestaltung her. Der symmetrisch aufgebaute Grundriss zeigt in den Mittelachsen der Giebelseiten jeweils einen flachen, halbrunden Turmvorbau, der am breiten Fußwalm des Mansarddaches endet Die hangseitigen Ecken sind bis ins Mansarddach abgeschrägt und werden im Erdgeschoss durch Eckwerker mit aufgesetzten Balkons betont – heute durch einen überdimensionierten Wintergarten miteinander verbunden. Erdgeschoss der Fassade loggienartig mit zwei Scheinarkaden und einer zentralen Eingangsarkade gestaltet. Sparsame Gliederung der Wandflächen durch Fenster. In der nördlichen Giebelwand den halbrunden Vorbau flankierend jeweils zwei Rundbogenfenster, im Obergeschoss des Turms ein großes, mehrfach unterteiltes Buntglasfenster mit Segmentbogen. Sehr ungewöhnlich das Dachgeschoss: Mansarddach, dessen senkrechter Teil verputzt statt verschiefert wie ein komplettes Staffelgeschoss über dem weit vorkagenden Ortgang wirkt. (Ähnlich die Dachlösung der Villa Weingarten, Salinenstraße 6, vor 1915) Traufseitig je eine geschwungen spitzgiebelige, zwerchhausartige Mittelgaube. An den Ecken die Fenster zusammengerückt. Bauzeitliche, zweiflügelige Haustür mit floral geschwungenen Sprossen im Oberlicht. Als Begrenzung zur Straße originales, streng gestaltetes Holzgitter aus parallel angeordnetenen Balken auf rustiziertem Sandsteinsockel, ebenfalls erhaltungswürdig. Ein eigenwilliger Bau, der wie alle Breuer-Bauten zwar im Detail Parallelen zu anderen Villen des Architekten zeigt, aber dennoch ein unverwechselbares Unikat darstellt. Der Anblick des Hauses leidet außerordentlich in seinen Proportionen durch die Entfernung der Klappläden und der unterteilten Fenster.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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