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Villa im Landhausstil um 1905. Giebelständiger zweigeschossiger Bau unter einem hohen Satteldach, zur Straße mit polygonalem Altan und verschiefertem Erker im Giebel, im Obergeschoss auf Holzstützen aufgesetzt. Eingangsbereich in einem Anbau mit rundbogig geöffneter Südostecke. Dach mit alter Bieberschwanzdeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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