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Auf einer vorgezogenen Terrasse mit ehemaligem Stallkeller giebelständiges, dreigeschossiges Wohnhaus um 1800 mit massivem Erdgeschoss und zwei schlichten Fachwerkgeschossen. Später seitlicher, traufständiger Anbau. Satteldach mit Aufschiebling. Stark restauriert, dennoch unverzichtbarer Bestandteil des Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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