Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Parallel zu der westlichen Stadtmauer verläuft zwischen der Martinskirche und der Heppengasse in schmalem Abstand eine zweite Mauer, die ehemalige Umfassungsmauer des Burgsitzes derer von Fischborn, die den Weg zur Kirche, den "Kerbeswinkel“ begrenzt. Hier sind einige vergitterte Gebetsnischen mit kleinen Heiligenstatuen in die Mauer eingelassen. Die Rahmung aus Sandsteinplatten zeigt bei einer Nische ein erhabenes Kleeblattkreuz im oberen Abschluss, bei den anderen Nischen endet das Gitter in einem Kreuz. Als Zeichen der Volksfrömmigkeit sind die Nischen erhaltungswürdig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |