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Angebaut an Haus Nr. 4 im Giebel senkrecht geteilte Doppelhaushälfte um 1800, die nordwestliche Haushälfte zählt als Nr. 11 zur Pfarrgasse. Um an dem ehemaligen Stallgebäude Nr. 8 vorbeischauen zu können, wurden die gekuppelten Fenster an die Ecke gelegt. Im Satteldach Zwerchhaus als hohe Ladeluke. Städtebaulich und sozialgeschichtlich wichtiges Beispiel für die eng verschachtelte Bebauung der Altstadt von Orb.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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