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Im Gegensatz zu den Nachbargebäuden traufseitig zur Kirchgasse stehendes, zweigeschossige Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1726 mit niedrigem Sockel. Erschließung über zweiflügelige, ungewöhnlich reich beschnitzte Tür mit darüber angeordnetem Oberlicht in klassizistischen Formen, eine spätere Zutat. Satteldach mit Aufschiebling und ehemaliger Ladeluke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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