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Dreiseitige Hofanlage des 19./ 20. Jahrhunderts aus frei stehenden Fachwerkbauten auf hohen Sockelgeschossen in Sandstein. Das zum Hof traufständige, eingeschossige Wohnhaus in der typischen Form des Spessarts mit Stallkeller, Erschließung des Hochparterres in der Mittelachse über hohe, einhüftige Treppe und aufgeschobenem Satteldach. Rechtwinklig dazu Stallscheune mit abgeschlepptem Dach und hohem Tor. Der gegenüber dem Wohnhaus liegende Scheunenbau aus dem 20. Jh. ergänzt das schöne Anwesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |