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Im hoch über dem Ort liegenden Friedhof wurde zu Beginn der siebziger Jahre eine neue Trauerhalle in schlichten kubischen Formen errichtet. Die nordwestliche Fassade wurde komplett als Glasbetonfenster errichtet. Der bekannte Groß-Auheimer Künstler August Peukert entwarf das Fenster mit einer Darstellung der Auferstehung Jesu. Wie auch in der Trauerhalle von Bad Orb beeindrucken neben seiner kraftvollen Darstellung die leuchten Farben, die vom dunklen Blau des Firmamentes zum hellen Zentrum mit der Figur Christi hinleiten. Aufgrund der bedeutenden künstlerischen Qualität ist die Betonglaswand als Sachteil geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |