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Hoch am Hang wurde in den Jahren 1954/55 am südwestlichen Ortsrand der fünfte Schulbau Somborns errichtet. Zwei parallel gerichtete zweigeschossige Bauten mit Satteldächern werden durch einen eingeschossigen Trakt miteinander verbunden. Jeweils zwei Eingänge mit Schwingtüren gliedern die Gebäude, die mit ihren dreigeteilten Fenstern die typische Form der Schulneubauten aus dieser Zeit aufweisen. Zur qualitätvollen Ausstattung der Bauzeit gehören zwei ca. 1,50 x 4,00 Meter große Bleiglasfenster im Treppenhaus, die von heute bekannten Künstlern der Region entworfen wurden. Im vorderen Bau entwarf der Darmstädter Künstler Helmut Lander ein figürliches Fenster mit orientalischen Motiven in den typischen weichen Farbtönen der Fünziger Jahre. Helmut Lander, geb. 1924 in Weimar, kam 1951 nach Darmstadt und entwarf zunächst vorzugsweise Mosaíke, Beton- und Bleiglasfenster. Seit 1967 bevorzugt er plastische Arbeiten in verschiedenen Materialien. 1994 entwarf er nochmals für die Friedberger Stadtkirche das Bleiglasfenster "Ökumene". Mit seinen Arbeiten wurde er weit über die Grenzen Hessens berühmt und gehörte bis 1989 zum Vorstand der Darmstädter Sezession. Das Glasbild in Somborn zählt zu seinen frühesten Arbeiten. Ausgeführt wurde das Glasbild von der Firma Eichhorn aus Boppard, die auch die gewaltige Glaswand der Peter-Canisius-Kirche in Mainz-Gonsenheim errichtete.
Das Bleiglasfenster des hinteren Gebäudes entwarf der Groß-Auheimer Künstler August Peukert, der später auch in Bad Orb und Freigericht-Horbach die Entwürfe für die Fensterwände der Trauerhallen lieferte. In seinem Entwurf steht Jesus als Lehrer und Beschützer der Schulkinder im Mittelpunkt. Er benutzt die gleiche Farbskala wie Lander, setzt aber die für ihn typischen leuchtenden Farben mit warmen Rot - und Blautönen ein.
Sowohl die Schulbauten als auch die künstlerisch hochwertigen Fenster sind aus historischen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |