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Auf einem Grundstück des Gemeinnützigen Bauvereins 1924 für den Postmeister a. D. Engelhardt errichtetes Einfamilienhaus in Formen des Heimatschutzstils. Um das Grundstück zu erwerben, musste der Bauherr Mitglied des Bauvereins werden.
Auf großem Gartengrundstück original erhaltenes, eingeschossiges Wohnhaus mit hohem, abgewalmten Mansarddach. Zweiachsiger Putzbau auf Sandsteinsockel, die Fenster mit Sprossengliederung und Klappläden erhalten. Die für den Heimatschutzstil typische Dachdeckung in roten Bieberschwänzen ist ebenfalls noch vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |