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Zweigeschossiges Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert, traufständig zur platzartigen Erweiterung der Pfarrgasse. Auf massivem Erdgeschoss ein Obergeschoss in einfachem Fachwerk mit hohen Diagonalständern. Gliederung der Traufseite in zwei Achsen mit einem gekuppelten und einem einzelnen Fenster original erhalten. Satteldach mit Aufschiebling und einer stehenden Gaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |