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Repräsentative, zweigeschossige, dreiachsige Jugendstilvilla um 1910. Betonung der Mittelachse durch flachen Mittelrisalit mit geschweiftem Blendgiebel, daran ein vorgesetzter, polygonaler Altan im Erdgeschoss mit aufsitzendem Balkon im Obergeschoss. Die linke Seitensachse wird durch zwei große Loggien mit korbbogenförmigem Abschluß aufgelöst. Reiche horizontale und vertikale Fassadengliederung durch aufgeputzte Eckquaderung, Pilaster, Gurtgesimse und giebelförmige Fensterstürze. Im Giebel über Rundbogenfenster radiale Putzverzierungen. Im hohen Walmdach spitzgiebelige stehende Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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