Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Villa aus dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderst in streng gegliederten, neobarocken Formen. Zweigeschossiger, verputzter Massivbau zu drei Achsen auf einen Eckgrundstück. Gliederung der Wandflächen durch Lisenen, welche die einzelnen Fensterachsen optisch trennen. Am der Nordostecke kleiner Altan mit aufsitzendem Balkon. Fenster zweiflügelig mit geteiltem Oberlicht. Erschließung traufseitig über Haustür mit stichbogigem Abschluss. Mansarddach mit Aufschieblingen und achsial angeordneten Mansardfenstern. Harmonischer, klar gegliederter Villenbau aus einer Zeit, in der komplizierte Baukörper und bewegte Dachlandschaften Mode waren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |