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Auf leicht verdicktem Sockel schmalhoher monolithischer Bildstock aus Sandstein mit rundbogig abgeschlossenem, laternenartigem Aufbau. Darauf gerahmte Reliefs, auf der Vorderseite ein Kruzifix, seitlich schlichte lateinische Kreuze. Am Schaft die kaum mehr leserliche Inschrift "Thomas Hartmann“ und die Jahreszahl 1733 oder 1737. Da der Gemarkungsnamen "Hartmannskreuz“ bereits 1514 urkundlich genannt wird, ist anzunehmen, dass dieses Flurdenkmal im 18. Jahrhundert nur erneuert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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