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Im Laufe des Kriegsjahres 1941 erhöhte sich die Anzahl der im rund einen Kilometer nordwestlich gelegenen Stalag IX B Wegscheide inhaftierten Kriegsgefangenen vor allem um sowjetische Gefangene. Sie wurden, anders als Gefangene aus westlichen Ländern, aufgrund der nationalsozialistischen Rassenideologie bewusst schlecht behandelt. Viele verstarben bereits kurz nach ihrem Eintreffen. Für sie legte man Massengräber an. Insgesamt sind auf dem heutigen Ehrenfriedhof 1430 sowjetische und zwei jugoslawische Gefangene bestattet. 1955 wurde die Anlage umgestaltet und ein Ehrenmal errichtet. Dabei tauschte man die ursprüngliche Gedenktafel mit der Inschrift „Hier ruhen 1430 sowjetische Soldaten, die von den Faschisten ermordet wurden“ in eine mit der Inschrift „Hier ruhen 1430 sowjetische Soldaten, die in der schweren Zeit fern von ihrer Heimat starben.“
Der Ehrenfriedhof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen und Bestandteil der Sachgesamtheit Wegscheide.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |