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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Gesamtanlage IV
GA IV Ludwigsvorstadt

Nachdem die Bevölkerungszahl in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert auf 4400 Personen angestiegen war, genehmigte die bayrische Regierung 1837 den Bau der Ludwigsvorstadt auf dem Gelände der ehemaligen Salinenziegelei. Dort wurden durch die mit einem Kapital von 80 000,00 Gulden gegründete

"Neuhäuser-Stiftung“ zwischen 1839 und 1845 für 28 Familien 14 giebelständige, dreiachsige Doppelhäuser errichtet (heute sind im Straßengrundriss 16 Doppelhäuser nachweisbar). Das Kapital der Stiftung stammte aus der landesweiten Kollekte des bayrischen Staates für die Not leidende Orber Bevölkerung, dem Reservefond des Königs und der Staatskasse.

Ursprünglich waren 25 Häuser für 50 Familien geplant. Der Regierungspräsident von Unterfranken, v. Giech, entwickelte ein Konzept für diese Häuser: "Zur Herstellung eines Wohnhauses für je zwei Familien, jedoch mit durchgehender Scheidewand und gesonderten Eingängen, und jede Wohnung zu ebener Erde einen Kuhstall, Futterkammer und Keller, im oberen Stocke eine heitzbare Stube, Küche nebst Kammer und unter dem Dache eine weitere Kammer, zur Trennung der Schlafstellen der Aelteren und Kinder, und letzteren insbesondere auch nach Geschlechte - endlich ein Höfchen mit Schweinestall und Dunggrube enthaltend. Solche würden a) bei massivem Bau 3314 Gulden- b) für den Bau mit Fachwerkwänden 3184 Guldenkosten, sohin im Ganzen mit Einschluß des Kaufpreises zu 1250 Gulden für den Bauplatz außerhalb des Städtchens beiläufig ein Aufwand von 89 429 Gulden 50 Kreuzer erforderlich seyn …“ Die als unverputzte Sandsteinbauten errichteten Häuser, die jeweils mit ihrem rückwärtigen Giebel aneinandergebaut wurden, sind heute in meist modernisierter Form noch weitgehend erhalten und als Gesamtanlage ausgewiesen. Zwei Häuser blieben äußerlich nahezu unverändert und sind daher als Kulturdenkmal geschützt. Die schmalen Höfchen zwischen den Häusern wurden teilweise mit Garagen etc. zugebaut, lassen sich aber im Grundriss ebenfalls noch klar ablesen. Am nordwestlichen Ende der Siedlung steht ein zugehöriger großer Scheunenkomplex mit je zwei Zufahrtstoren von der Ludwig- und der Sauerstraße.

Aus sozialgeschichtlichen Gründen ist die Siedlung erhaltenswert.

Faulhaberstraße

1, 3, 5, 7 (KD), 9, 11 (KD), 13, 15

Ludwigstraße

8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22

7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 19 a (KD)

Sauerstraße

6, 8, 10, 12, 14, 16, 18


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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