Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sog. alter Hafenkran. Genietete Eisengitterkonstruktion mit fahrbarem Kran. Dessen Ausladung beträgt 12,5 m, die Spannweite der gesamten Konstruktion 52,4 m. Möglicherweise handelt es sich hier um eine Konstruktion, die bereits 1902 mit Eröffnung des Offenbacher Hafens errichtet wurde. Erst 1936 wurde die DIN-Schweißtechnik in Deutschland eingeführt. Ob der alte Hafenkran im Zweiten Weltkrieg beschädigt und möglicherweise von der DEMAG 1947 repariert wurde, ist nicht geklärt. Es handelt sich jedoch um eine der letzten erhaltenen Ladebrücken Deutschlands, wenn nicht gar die letzte, nachdem auch die Ladebrücken in Mannheim-Rheinau inzwischen abgebaut wurden.
Die Ladebrücke ist noch heute in Funktion, d.h. sie transportiert Kohle von den Schiffen in das nahe gelegene Kraftwerk. Sie ist als Objekt der Energieversorgung weithin sichtbares Wahrzeichen für den historischen Offenbacher Hafen, außerdem ist sie als historische Eisengitterkonstruktion ein höchst seltenes Kulturdenkmal von besonderer technikgeschichtlicher und auch wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |