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Mächtige Hofanlage, um 1890 am Rand der historischen Ortslage erbaut. Über einer ausgeprägten Sockelzone erhebt sich das Fachwerkgefüge des Wohnhauses in einem konstruktiven Gerüstraster aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben. Das gegenüber befindliche Wirtschaftsgebäude erhebt sich in einem massiven Erdgeschoß, darüber steigt eine verschindelte Fachwerkkonstruktion auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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