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In Stellung und Gliederung dem Nachbarhaus Nr. 5 vergleichbarer, jedoch über fünf Achsen gestreckter Traufenbau aus der Mitte des 19. Jhs. Der moderne Ladeneinbau ordnet sich den Proportionen des Gebäudes unter. Der früher wahrscheinlich in der Mitte angebrachte Eingang mit Kassettentür und Oberlicht mit gebogenen Sprossen wurde an den Rand gerückt. Gliederung des Obergeschosses durch Gurtgesimse, Fenster mit reichverzierten gusseisernen Brüstungsgittern. Verschiefertes Satteldach mit modernen Gauben. Städtebaulicher Wert als wichtiges Element der westlichen Platzwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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