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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Bischof-Blum-Platz 9
Flur: 17
Flurstück: 168/3

Wohn- und Geschäftshaus des 18. Jhs. auf winkelförmigem Grundriss. Die zum Platz hin breitgelagerte Front mit Mansarddach enthält im massiven Erdgeschoss unregelmäßige rundbogige Öffnungen, von denen augenscheinlich die beiden kleineren, nicht ganz einheitlichen Fenster auf die dort inschriftlich angegebene Erbauungs- oder Umbauzeit 1761 (mit Hausmarke und Initialen CM) zurückgehen. Die Gewände werden durch Profilierungen und Keilsteine betont. Vielleicht handelt es sich um den Rest einer Ladenarkade (vergl. Eltville, Rheingauer Straße 19 und 21). Die übrigen erdgeschossigen Öffnungen sind moderne Rückbaumaßnahmen vorheriger großflächiger Schaufenster. Obergeschoss aus verputztem Fachwerk, Schieferdach mit Gaubenreihen. Der schmalere Flügel an der Neustraße ist um das Mansardgeschoss höher. Die leicht konkav geknickte Hauptfassade besitzt besondere platzraumbildende Qualität an der Nordseite des Bischof-Blum-Platzes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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