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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Bischof-Blum-Platz 10
Flur: 17
Flurstück: 163/5

An der Neustraße langgestrecktes Wohnhaus mit in den Platzraum vorspringendem Kopfbau. Hier wurde ein um 1500 entstandenes Fachwerkhaus im 18. Jh. in einen größeren Neubau einbezogen, massiv unterfangen, in Fensterstellung und -größe vereinheitlicht, verputzt und mit einem Mansarddach versehen. Reste des Ursprungsbaues sind in den gebogenen Eck- bzw. Bundverstrebungen des Obergeschosses sichtbar. Das Mansarddach wiederholt sich am nördlichen, schmaleren Gebäudeende an der Neustraße. Bei der Gestaltung des dreiteiligen Baukörpers wurde die Platzwirkung des Kopfbaues im Kontext mit der barocken Nachbarbebauung in den Vordergrund gestellt. Die jüngste partielle Fachwerkfreilegung (gleichzeitig mit Modernisierung und Dachausbau) macht den baugeschichtlichen Befund sichtbar, nimmt jedoch den Verlust der übergreifenden Gestaltungsabsicht des 18. Jhs. mit ihrer einheitlichen, zur Neugasse hin symmetrisch angelegten Gesamterscheinung in Kauf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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