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Traufenbau mit massivem Erdgeschoss, darin überbaute rechteckige Durchfahrt, und verputztem Fachwerkobergeschoss mit Giebelzwerchhaus und flachgeneigtem Satteldach. Schlichte Fassadengliederung durch Fenstergruppen und geschosstrennendes Brettgesims. Das gegen Ende des 18. Jhs. aus dem Umbau eines älteren Vorgängerbaues entstandene Wohngebäude besitzt in erster Linie städtebauliche Qualität als Bestandteil der Platzrahmung an der Nordseite gegenüber der kath. Pfarrkirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |