Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofreite mit giebelständigem Wohnhaus des 17. Jhs. Am hofseitigen Obergeschoss ist freiliegendes qualitätvolles Zierfachwerk mit ornamental geschnitzten Eckpfosten sichtbar; die Straßenfassade wurde im frühen 19. Jh. nach klassizistischem Muster durch eine Putzgliederung mit kapitellbekrönten Ecklisenen und Gurtgesims überformt. Giebel und Dach verschiefert, mit kleinem Firstwalm auf Kopfkonsole (durch Kopie ersetzt). Rückwärtig schließt an eine Brandwand aus Bruchstein in gleicher Firstrichtung die eingeschossige Kelterhalle (1682 d) mit Traufwänden aus Fachwerk und massiver Rückwand an, deren originale, stützenfreie Dachkonstruktion (Hängewerk mit Längsunterzug aus Eichenholz) nach dem Ausbau zu Wohnzwecken erhalten blieb. Ein Gewölbekeller erstreckt sich teilweise unter den Hof. Dieser wird durch eine spitzgratige Mauer mit charakteristischemTorbau (neue Blechabdeckung) zur Straße hin abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |