Im Grund 47
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Grund 47
Flur: 21
Flurstück: 152/3

Villenartiges, kubisches Wohnhaus mit Zeltdach und aufstrebenden, spitzhelmbekrönten Gauben. Das um 1900 entstandene gründerzeitliche Gebäude setzt sich bewusst von der älteren Bebauung ab und fällt im Straßenbild vor allem durch seine geometrisch-lineare Fassadengliederung aus Backsteinen und Formziegeln auf, die als Fensterumrahmung, Blendrahmen und weitere Zierelemente Verwendung finden. An der Südseite vorgezogene, übergiebelte Achse mit Freigespärre, daneben der Eingang mit Freitreppe. Bei der Hofmauer mit wiederholt sich das Fassadenmaterial in den Backsteintorpfosten. Im Hof zurückliegendes Nebengebäude.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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