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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Grund 49
Flur: 21
Flurstück: 152/1

Hofreite, ehemaliges Weingut, bestehend aus zweigeschossigem, giebelständigem Wohnhaus mit parallel gestelltem, jüngerem, eingeschossigem Nebengebäude und verbindender Hofmauer mit rundbogiger Hofeinfahrt. Durchgängig massive Erdgeschosszone, Obergeschosse des Wohnhauses aus Fachwerk. Das leicht vorkragende Dachgeschoss und eine Konsole mit kleinem Firstwalm an der Giebelspitze, allerdings verfälscht durch die neue Dachdeckung des früher verschieferten Satteldachs, sind Hinweise auf eine Erbauung im 16./17. Jh. ebenso wie die geschwungenen Eckstreben und geschnitzten Knaggen des partiell erneuerten Fachwerks. Über dem Hoftor kleine Nische für eine Heiligenfigur. Das in der Substanz weitgehend erhaltene Gehöft zeigt exemplarisch die traditionelle, geschlossene Hofform dieser Region.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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