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Um 1800 erbautes Wohnhaus am westlichen Ortsrand. Als zweigeschossiger, giebelständiger Bau mit verschiefertem Krüppelwalmdach und regelmäßiger, dreiachsiger Straßenfassade fügt sich das schlicht verputzte Haus in die Umgebung ein. Hof mit Mauerabschluss, ein vielleicht früher hier vorhandener Torbau fehlt. Der besondere städtebauliche Wert ergibt sich aus der guten Ensemblewirkung mit dem Nachbargebäude Nr. 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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