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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
Traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, nach Bauinschrift über dem Eingang erbaut 1716. Das schmucklose Fachwerk zeigt eine klare Reduktion auf die statischen Erfordernisse und steht damit am Übergang vom traditionellen Schmuckfachwerk zur reinen Konstruktion, die wenig später generell mit dem flächendeckenden Verputz der Fassaden einherging. Erdgeschoss und Obergeschoss zeigen eine weitgehende Übereinstimmung der Figuration. Dreizonige Aufteilung mit Mitteleingang an der Bingerpfortenstraße; biedermeierliche Haustür, im Gewände modern ergänzte Bauinschrift. Daneben ehemaliger Kellereingang. Städtebaulich wichtige Komponente des Ortsbildes an der Ecke Oberstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |