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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
Ein „Kronenwirt" wird 1755 genannt. Über neun Achsen langgestrecktes Gebäude, im Kern vielleicht auf zwei Häuser des frühen 18. Jhs. zurückgehend, die später einheitlich umgestaltet und in der 2. Hälfte des 19. Jh. im Mittelteil um einen erhöhten Saal im Obergeschoss ergänzt wurden. Die nach zwischenzeitlichem Verputz wieder freigelegte Fachwerkfassade zeigt ein zwar uneinheitliches, jedoch im Straßenraum prägnantes Bild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |