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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Oberstraße 82
Flur: 9
Flurstück: 154/5

Giebelständiges Wohnhaus mit über der Hofdurchfahrt traufseitig auf Streben auskragendem Obergeschoss und Satteldach. Fachwerk der Zeit um 1700 ist auch im Erdgeschoss sichtbar erhalten. Das straßenseitige Obergeschoss zeigt mit Eckverstrebungen, geschnitzten Knaggen und geschweiften, genasten Brüstungsstreben einfache Schmuckformen. Wie bei Nr. 48 ist die Obergeschoss-Traufwand nur einfach verriegelt. Rückwärtig anschließend eine quer gestellte Scheune. Dokument für die Ausdehnung der Bebauung um 1700.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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