Ansicht Suttonstraße
Suttonstraße 22
Portal an der Suttonstraße
Gartentor an der Backhausstraße
Großer Saal
Suttonstraße 22
Stuckdetails
Großer Saal, Stuckdetails
Gartenseite
Großer Saal, Stuckdetails
Garten südlich der Suttonstraße
Treppenaufgang, innen
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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Suttonstraße 22
  • Suttonstraße 25
  • Suttonstraße
Schwalbacher Hof/Ritter zu Groenesteyn (Sachgesamtheit)
Flur: 9, 10
Flurstück: 102/1, 107/10, 107/9, 108, 161/11, 127/3, 128, 129/1, 130/1, 130/2, 131/1, 132, 133, 141/18, 141/19

Wohnsitz des Kiedricher Zweiges der Familie der Reichfreiherren von Ritter zu Groenesteyn, ehemaliger Hof der Freiherren von Schwalbach mit den Ringen. Das Gut gelangte 1640 durch Erbgang über Ursula von Schwalbach in den Besitz der Familie von Ritter. Nach Tod seines Vaters Kaspar Wilhelm Freiherr von Ritter zu Groenesteyn trat 1728 Anselm Franz das Erbe des freiadeligen Gutes Kiedrich mit Haus, Ländereien und Weinbergbesitz an. Unter Beibehaltung älterer Bauteile des Schwalbacher Hofes führte er zwischen 1728 und 1732 einen Umbau nach eigenen Plänen durch.

Herrenhaus

Dem schlichten, zweigeschossigen, langgestreckten Bau wurde ein dreigeschossiger Mittelpavillon von sechs Achsen eingefügt. Die Innenausstattung der neuen Räume war bis 1732 vollendet, die reiche architektonische Gliederung der Gartenfront kam erst durch den Freiherrn Adolf von Ritter zu Groenesteyn gegen Ende des 19. Jhs. zur Ausführung, die Straßenfassade wurde 1912-13 durch Gisbert von Ritter zu Groenesteyn unter Bauleitung des Franfurter Architekten Claus Mehs restauriert und neu gestaltet.

Traufständiges Herrenhaus mit niedrigen, winkelförmigen Anbauten zur Gartenseite, nach Westen der vierseitige Wirtschaftshof anschließend. Das ehemals zweigeschossige, aus dem 16./17. Jh. stammende Wohnhaus mit hohem, verschiefertem Satteldach, von dem die Seitenteile mit Giebelwänden erhalten sind. Der Mittelpavillon des 18. Jhs. mit Walmdach an der Straßenseite sechsachsig, mit zweigeschossiger Lisenengliederung über gequadertem Erdgeschoss. Darin die Hofdurchfahrt und eine weitere, symmetrisch angeordnete rundbogige Öffnung. Der Mittelbau auf der Gartenseite fünfachsig mit Eckquaderung. Über der Beletage mit hohen Fenstern ein Mezzaningeschoss. Die Fassade des Altbaues wurde dem Mittelbau durch gestalterisch angeglichene Fensterumrahmungen angepasst.

Im Inneren reiche barocke Ausstattung. In der gartenseitigen Raumfolge besonders der Große Saal (Musikzimmer bez. 1732) und das Bilderzimmer mit ausgezeichneten, stuckierten Wand- und Deckendekorationen, Musikinstrumente bzw. Chinoiserien, „indianische" und Gartenmotive zeigend, von Georg Hennicke, Mainz. Reichhaltige Ausstattung mit Möbeln, Öfen, Bildern, Holzverkleidungen und Ledertapeten.

Parkanlage und Gärten

Nach Nordwesten und Osten schließt sich ein weiträumiger, zum Kiedrichbach (Mühlbach) hin abfallender Garten an. In einem Plan von 1770 als Baumgarten bezeichnet, wurde er danach als Park gestaltet. Wegeführungen, Böschmauern, Pflanzungen und Figurenschmuck sind teilweise erhalten, teilweise in Geländespuren erkennbar.

Weitere dem Herrensitz zugehörige Gärten mit Umfriedungen, Toren, Pflanzungen, Wirtschaftsgebäude und Orangerie liegen jenseits der Suttonstraße dem Hauptgebäude gegenüber. Gartenmauer an Suttonstraße und Backesstraße, auf der Ecke Figur des hl. Johannes von Nepomuk (siehe dort), außerdem zur Backes-

straße ein Gartentor in reichem Gewände mit rundbogiger Öffnung zwischen verzierten Pilastern, darüber verkröpftes Gebälk mit zwei wappenhaltenden Greifen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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