Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
1417 stifteten der Glöckner Friedrich Sinder und seine Ehefrau Catharina ihr Haus samt Hofreite, Garten, Wiese und Acker als Hospital und Pilgerherberge, die bald darauf als Heiligenhof bekannt wurde. Die Nutznießungen aus den zugehörigen Ländereien Heiligenwiese und Heiligenacker standen weiterhin dem Küster zu. Das Hospital wurde 1585 wegen Baufälligkeit der Gemeinde überlassen, die anstelle des vorderen Teiles am Markt ihr neues Rathaus erbaute. Der rückwärtige Teil blieb erhalten und soll im 17. und 18. Jh. als Gemeindewirtshaus gedient haben.
Rückwärtig an das Rathaus anschließendes verputztes Fachwerkwohnhaus mit steilem, hohem Satteldach, weitem traufseitigem Geschossvorsprung und rasterartigem Fachwerkgefüge an der freistehenden Giebelwand. Das Dachgeschoss zeigt eine bauzeitliche Raumteilung. Mit seiner Entstehungszeit um 1425 (d) eines der ältesten bisher bekannten Fachwerkwohnhäuser des Rheingaus. Am Übergang zum Rathaus ein Treppenturm mit hölzerner Wendeltreppe des 16. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |