Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Alter Ortskern in den Grenzen des Urkatasters von 1871, einschießlich:
Aulgasse 1-3
Backhausstraße
Bassenheimer Weg
Bingerfortenstraße 1-6
Borksgässchen mit Pflaster
Bornwiespfad
Gräfenbergstraße
Heiligenpfad 2
Marktstraße ab Heiligenpfad/Totenhofspfad
Marktplatz
Mühlbergstraße
Mühlpfad
Oberstraße
Kammstraße mit Pflaster
Schulstraße 1-5
Suttonstraße
Waldpfortenstraße
Wiesenbornweg
Tränkweg
Berg und Burg Scharfenstein
Talgrund des Mühlbaches mit Wiesen und Baumbestand
Weinberg Gräfenberg
Die Umgrenzung des im Tal des Kiedrichbaches langgestreckten Ortskernes von Kiedrich nach der Urkarte von 1871 wird im Westen vom Heiligenpfad und anschließenden Flurstücksgrenzen, im Osten vom Kiedrichbach mit dem Bornwiesenweg gebildet. Bis an diese Grenzlinien erstrecken sich die Gartengrundstücke der hauptsächlich an zwei parallelen Straßenzügen gelegenen Hofreiten und Wohnhäuser. Zwischen den langen Ortsstraßen - Marktstraße , Oberstraße ( Obergasse ) und Suttonstraße ( Untergasse ), Scharfensteinstraße - stellen die kurzen Verbindungsgassen Kammstraße ( Zu den Kampgärten) , Gräfenbergstraße ( Judengasse ), Backhausstraße , Borksgässchen , An der Talstraße - ein leiterartiges Straßensystem her.
Das Ortszentrum mit dreieckigem Marktplatz, umstanden von Rathaus, Kirchhof mit Pfarrkirche und Michaelskapelle, liegt außermittig im Südosten nahe dem Ortseingang aus Richtung Eltville. Der ummauerte Kirchhof, zu dessen Ensemble neben den Sakralbauten noch Pfarrhof und altes Schulhaus gehören, erhebt sich bastionsartig über dem Bachtal. Zwischen den langen Ortsstraßen und an der Westseite bilden schmale Hofreiten mit meist giebelständigen Wohnhäusern eine kleinteilige Siedlungsstruktur. An der Ostseite der Suttonstraße, nach dem Talgrund zu, reihen sich größere Adelshöfe mit weiträumigen Grundstücken, so Schwalbacher Hof (Schloss Groenesteyn), Köther Hof, Metternich'scher Hof und Bassenheimer Hof (letztere jetzt zum Valentinushaus gehörig). Den Schlusspunkt bildet im Norden die ehemalige Burg Scharfenstein mit den ihr am Fuße des Felssporns zugeordneten früheren Burgmannenhöfen (Cratz'scher Hof, Hof Horneck).
Um Marktplatz und Kirchhof dominieren repräsentativere Bauten (siehe Kulturdenkmäler); nach Norden wird die Wohnbebauung bescheidener, außerdem zunehmend durch Veränderungen und Neubauten in ihrer historischen Erscheinung gemindert. Erhalten sind hier in erster Linie die kleinteilige Parzellenstruktur und die überwiegend noch geschlossen wirkenden Straßenräume.
Am Westrand des Ortskernes wurden die zum Hang hin ansteigenden, langgestreckten Gartenparzellen meist geteilt und mit Neubauten besetzt; daher ist hier der geschlossene alte Ortsrand nicht mehr vorhanden.
Dagegen hat sich die Situation nach Osten zum Bachtal hin bis heute (von Neubebauung am Tränkweg und großformatige Klinikbauten des Valentinushauses abgesehen) nicht grundlegend verändert. Vom breiten, begrünten Talgrund des Bachlaufes steigt am Unteren Gräfenbergweg der steile Hang des seit dem Mittelalter mit Wein besetzten Gräfenbergs an und bildet mit dem ebenfalls als Weinberg genutzten Südhang des Scharfensteins ( Turmberg ) den Hintergrund der Ortsbebauung. Markant unterhalb des Kirchhofes liegt hier frei im Talgrund die Klostermühle. Bereits durch Ortstatut um 1910 mit Ergänzung von 1928 wurde die Freihaltung des Wiesengrund des Kiedrichtales von jeder Bebauung festgelegt, so dass für den Blick von den östlich benachbarten Weinbergen aus der geschlossene Eindruck des Ortsbildes gewahrt bleibt. Hier bietet sich auch heute die reizvollste Ansicht von Kiedrich. Eine aktuelle Gefährdung ist allerdings durch die Aussiedlung von Maschinenhallen in dieser Zone gegeben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |