Ehrenhof
Schloss Johannisberg von Westen
Bestand und Planung, Zeichnung Georg Moller
Eingang zum Seitenflügel
Keller
Schlosshof, Foto vor 1945
Saal
Zeichnung des 18. Jahrhunderts
Schoss Johannisberg und Schlossberg von Südosten
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Schloß Johannisberg
Schloss Johannisberg
Flur: 1
Flurstück: 172/6

Seit der zu Beginn des 12. Jhs. durch Erzbischof Ruthard von Mainz und dem dortigen St. Albanskloster auf dem damaligen Bischofsberg gegründete Benediktinerkonvent 1130 Selbständigkeit und einen Jahrmarkt am Johannistag erhalten hatte, führte er den Namen Johannisberg. Nach wirtschaftlichem Aufstieg und Phasen des Niedergangs nach dem Bauernkrieg wurde die Abtei 1563 aufgehoben, 1641 mit zugehörigem Weinbergsbesitz verpfändet und 1716 an die Abtei Fulda verkauft.

Diese ließ 1718-30 die Kirche barockisieren und anstelle des Klosters das Schloss erbauen, das den Fuldaer Fürstäbten und Erzbischöfen als Sommerresidenz diente. Bei der Säkularisation 1803 fiel der Besitz an Nassau-Oranien und 1807 als Schenkung Napoleons an den französichen Marschall Kellermann, Herzog von Valmy. 1816 schenkte der österreichische Kaiser das in seinen Besitz gelangte Schloss gegen den Weinzehnten an seinen Staatskanzler, Fürst Clemens von Metternich, der es klassizistisch verändern ließ. 1942 wurden Schloss und Kirche durch Brandbomben schwer beschädigt und 1945-52 wieder aufgebaut.

Schloss, Baugeschichte

Nach Verkauf des ehemaligen Benediktinerklosters an die Abtei Fulda 1716 wurden die mittelalterlichen Gebäude abgebrochen, an deren Stelle die ausgedehnte barocke Schlossanlage unter Fürstabt Konstantin von Buttlar nach Plänen von Andreas Gallasini, vielleicht unter Beteiligung Johann Dientzenhofers, errichtet wurde, ausgeführt durch den Mainzer Hofbaumeister Johann Kaspar Herwarthel 1718-25. Um einen zentralen Ehrenhof entstand eine dreiflügelige Anlage mit Vorhof und Wirtschaftshof. Der Ostflügel des Schlosses bezog die Klosterkirche mit ein. Der zentrale Hauptflügel mit fünfachsigem, 2½ geschossigem Mittelpavillon zeigte kräftige Pilastergliederung und ein hohes Mansarddach mit Dreiecksgiebel. Der Ehrenhof mit Brunnen war durch ein schmiedeeisernes Gitter von dem nach Osten und Norden durch zweigeschossige Flügel und dreigeschossige Eckpavillons umgrenzten Vorhof abgetrennt, der duch eine überbaute Tordurchfahrt zugänglich war. Dieser Hof öffnete sich nach Westen zu dem von niedriegeren Ökonomiegebäuden umstandenen Wirtschaftshof, während im Osten, vor der Kirche, der bis 1807 belegte Friedhof lag.

Nach Übergang in den Besitz des Fürsten Metternich veranlasste dieser die klassizistische Umgestaltung 1826-35 durch Georg Moller in dessen schlichtem, kubische Formen bevorzugendem Zeitstil. Damit verbunden waren das Aufsetzen eines weiteren Geschosses mit Fensterarkade auf den Mittelpavillon, die Anhebung der Traufhöhen und Aufsetzen flachgeneigter Dächer, Abbruch der Flügelbauten des Vorhofes mit Ausnahme der Eckpavillons und entsprechende Veränderung der Wirtschaftsgebäude. Die letzte Wiederherstellung nach dem schweren Bomben- und Brandschaden von 1942 versuchte mit niedrigerem Ansatz und steilerer Neigung des Daches die Annäherung an den barocken Vorzustand.

Schloss, heutiger Zustand

Auf einer die Flusslandschaft weithin beherrschenden Vorhöhe liegt die zusammenhängende Baugruppe von Schloss und ehemaliger Klosterkirche unter einheitlich verschieferten Dächern. Der dreiflügelig umbaute, nach Norden offenen Ehrenhof wurde beibehalten, nach Süden ist eine breite, gärtnerisch gestaltete Terrasse vorgelagert. Der erhöhte, dreigeschossige Mitteltrakt ist rheinseitig geschmückt durch einen klassizistischen Balkon mit gusseisernem Geländer auf verzierten Konsolsteinen und einer mächtigen Wappenkartusche Metternich. Hofseitig ist ein Rundbogenportal in gequaderter Rechteckumrahmung vorgesetzt, darüber ein Austritt mit reichverziertem gusseisernem Geländer. Unter der Traufe friesartige Inschrift in Kapitalen: C. W. L. P . A. METTERNICH REST. ET EXST. MDCCCXVI, darunter P. A. METTERNICH REST. MCMLIV. Der Ostfügel wurde nach Kriegsschaden ohne Zwischendecke nur in den Außenmauern wieder hergestellt und dient heute als Konzertsaal. Der Westflügel wurde zu Wohnzwecken ausgebaut. An den Hofseiten dieser zweigeschossigen Flügel je ein barockes Portal in profilierter Sandsteinumrahmung mit wappenverziertem Keilstein. Im Innern des Mittelpavillons Reste klassizistischer Dekoration.

Vor dem Ehrenhof ein großer Außenhof, von dessen Umbauung nur die zwei nördlichen Eckpavillons im Zustand des 18. Jhs. erhalten sind; diese dreistöckig mit Mansarddächern und gequaderten Ecklisenen. Dazwischen als Abschluss ein Gitter mit quadratischen Pfeilern, die von Bronzevasen gekrönt und mit Lorbeerkränzen geschmückt sind.

Im Hof zwei klassizistische Wandbrunnen mit Löwenköpfen als Wasserspeiern. Westlich davon schließt sich der Wirtschaftshof an, umgeben von drei veränderten bzw. neu errichteten Flügelbauten.Unter dem Hauptbau großer Gewölbekeller, im Anschluss daran noch der mittelalterliche Klosterkeller.

In der Hauptachse der Anlage bildet die geradlinige, ehemals vierreihige, jetzt mit Ahornbäumen bestandene Allee die Zufahrt vom Dorf bzw. der Winkeler Landstraße aus. An ihrer Ostseite erstreckt sich nördlich des Schlosses der Schlosspark.

Der gesamte, kontinuierlich seit der Klostergründung an seinen Süd- und Westlagen für den Weinbau genutzte Schlossberg ist wesentlicher Bestandteil der Sachgesamtheit Johannisberg und in besonderem Maße prägend für die Rheingauer Kulturlandschaft. Das Schloss Johannisberg besitzt herausragende Bedeutung für die Geschichte des Rheingaues wie auch des dortigen Weinbaues und ist gleichzeitig einer der landschaftlich prägnantesten Blickpunkte dieses Rheinabschnitts.

Grenzsteine

Einige Gütersteine mit Wappen finden sich im umgebenden Schossgelände, z. T. in der äußeren Mauer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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