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Wohnhaus der Zeit um 1800. Schlichter Traufenbau mit Krüppelwalmdach, an der Südseite erweitert durch einen quergestellten Anbau mit gleichartiger Dachform. Erdgeschoss aus Bruchstein gemauert mit Sandsteingewänden, Obergeschoss aus konstruktivem Fachwerk, ursprünglich einheitlich verputzt. Straßenfassade mit regelmäßigen Fensterachsen. Der Bau markiert den südlichen Rand der alten, geschlossenen Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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