Kammstraße 3
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Kammstraße 3
Winzerhalle, ehem. Langenhof (Langeln''scher Hof)
Flur: 10
Flurstück: 93/5

1453 Hof des Philipp von Lindau, 1459-92 Schultheiß in Kiedrich, und seiner Frau Lisa von Hochweisel. Durch Erbgang kam der Hof um 1650 an die (seit 1465 in Wiesbaden ansässige) Familie von Lange(l)n und Anfang des 18. Jhs. an die Freiherrn von Ritter, die das Gebäude auf älteren Gewölbekellern neu errichteten. 1899 kaufte der 1893 gegründete Kiedricher Winzerverein die Gebäude und richtete 1921 eine Gaststätte ein. 1936 folgte der Anbau eines Saales, danach Umbauten und Erweiterungen unter Einbeziehung eines weiteren Hauses mit Torbogen von 1739.

Von der Straße weit zurückliegender, langgestreckter, stattlicher Bau. Massives Erdgeschoss, im westlichen Drittel Wirtschaftsräume mit hoher, rundbogiger Einfahrt und Kellereingang. Auf dem Sturz der beiden rechteckigen Eingänge Allianzwappen, eines davon Ritter von Groenesteyn. Das Fachwerk-Obergeschoss wurde um 1720 auf das vielleicht ältere Erdgeschoss aufgesetzt, die teilweise mit Rauten ausgestellten Brüstungsfelder lassen die ursprüngliche Stellung der vorherigen Doppelfenster erkennen, die erst im späteren 18. Jh. auf das jetzige Achsmaß gebracht wurden. Hohes Satteldach mit Krüppelwalmen, an der nordöstlichen Firstspitze sternförmiger Aufsatz. Die ehemalige Schieferdeckung mit kleinen Gauben ist nicht erhalten. Ein schmiedeeiserner Wirtshausausleger entstand um 1936. Die nach 1921 entstandene Wirtsterrasse mit Bäumen wurde entfernt; die ehemals gepflasterte, jetzt asphaltierte und ausgeräumt wirkende große Hoffläche dient gegenwärtig als Parkplatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.