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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
Hofreite in der Biegung der Bingerpfortenstraße. Traufständiges Wohnhaus mit Fachwerkobergeschoss über massivem Erdgeschoss, vielleicht aus ehemals zwei im Kern älteren Bauten im 18. Jh. entstanden. Reste von Zierfachwerk des 17. Jhs. sind erhalten. Eckerker mit Reliefschmuck aus den 1930er Jahren; die Mauer mit Tor und Pforte wurde nach 1938 neu errichtet. Im Hof weitere Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |