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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Oberstraße 1
  • Oberstraße
Zehnthof mit Wiegehäuschen
Flur: 10
Flurstück: 143/13, 83/1

Vielleicht Teil des alten erzbischöflichen Fronhofes. 1147 stiftet der Erzbischof dem Viktorstift zu Mainz den Bauplatz zu einer Zehntscheuer. 1591 neu errichtet, gehörte der Hof bis 1803 dem Mainzer St. Petersstift. Heute Weingut und Gaststätte.

Stattliches Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und leicht vorkragendem Fachwerk-Obergeschoss. Schwelle, Rähm und

Eckpfosten profiliert bzw. geschnitzt; drei fränkische Erker, ebenfalls mit Schnitzornamentik, einer davon mit reich ausgestelltem Brüstungsfeld. An der Abschrägung der Straßenecke wird das vorkragende Fachwerk von drei geschweiften Bügen gestützt. Zweigeschossiger Giebel mit Schirmdächelchen auf Maskenkonsole, hohes verschiefertes Satteldach. Rundbogige Durchfahrt. Über der Haustür in der Durchfahrt vermauert ein kleines Balkenstück, angeblich von einer Treppe des Obergeschosses stammend, mit Jahreszahl 1591. Weite Bereiche des wertvollen Zierfachwerks unter Putz.

Wiegehäuschen

1937 angebaut an die Langseite des Zehnthofes, kleiner quadratischer Fachwerkbau mit verschiefertem Walmdach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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