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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
Nach der Überlieferung soll es sich bei dem an der Kirchhofmauer stehenden Stein mit Eisenring um den Pranger als Bestandteil des alten Kiedricher Rathauses handeln, das 1586 durch das heute noch bestehende Rathaus an der gegenüberliegenden Seite des Marktplatzes abgelöst wurde.
Drei aus der Gemarkung hierher versetzte Gütersteine:
1. AE, Abtei Eberbach
2. St. Petersstift, Zehntbezirk
3. JJ N (Nilkens)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |